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Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht
 

Im Jahr 2009 finden in Dresden 4 Wahlen an drei Terminen statt - die Kommunalwahl und die Europawahl am 7. Juni 2009, die Landtagswahl am 30. August 2009 und die Bundestagswahl am 27. September 2009. Für die Durchführung dieser Wahlen braucht die Landeshauptstadt in den Wohngebieten der Stadt, für die Auszählung der Wahlbriefe im Rathaus und als Reservewahlhelfer jeweils 3.100 ehrenamtliche Wahlhelfer!

 
Name: Landeshauptstadt Dresden Einwohner- und Standesamt Arbeitsgruppe Wahlhelfer
Telefon: 0351-4881118
Fax: 0351 488-5883
E-Mail: wahlhelfer@dresden.de

Was haben Wahlhelfer zu tun?
Wahlhelfer sind ehrenamtlich für die Landeshauptstadt Dresden tätig. Um am Wahltag die Wahlhandlung zu leiten und das Wahlergebnis im Wahlbezirk festzustellen, wird für jeden Wahlbezirk ein Wahlvorstand gebildet, der aus einem Wahlvorsteher, einem Stellvertreter und bei der Kommunal- und Europawahl aus fünf, bei der Landtags- und Bundestagswahl aus jeweils vier Beisitzern besteht.

Wer kann Wahlhelfer werden?
Jeder Dresdner, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in Deutschland seine Hauptwohnung hat, die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Eine Tätigkeit in mehreren Wahlorganen der gleichen Wahl ist nicht gestattet.

Wie werden die Leistungen der Wahlhelfer vergütet?
Im Laufe des Wahltages wird an alle Wahlhelfer ein "Erfrischungsgeld" ausgezahlt. Vorsitzende erhalten 50 EUR, Stellvertreter 40 EUR und Beisitzer 30 EUR. Wahlhelfer, die sich für eine Teilnahme an der Briefwahlauszählung entscheiden bekommen 30 EUR, 25 EUR bzw. 20 EUR.

Bei der Kommunal- und Europawahl erhalten die Wahlhelfer jeweils 10 EUR mehr, da es sich hier um eine kombinierte Wahl handelt.

Müssen Wahlhelfer den ganzen Tag im Wahlraum verbringen?
Nein, auch wenn die Wahlräume von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet sind, müssen unter Beachtung der Beschlussfähigkeit des Wahlvorstandes nicht alle Mitglieder des Wahlvorstandes während der Wahlzeit anwesend sein. Bei der anschließenden Ergebnisermittlung sollte der Vorstand aber vollständig und arbeitsfähig sein.

Die Briefwahlvorstände im Rathaus beginnen ihre Tätigkeit um 15:00 Uhr bei der Kommunal- und Europawahl, um 16:00 Uhr bei der Landtagswahl und um 15:30 Uhr bei der Bundestagswahl.

Wie erhalten Wahlhelfer das für ihre Tätigkeit erforderliche Wissen?
Die Vorsitzenden und ihre Stellvertreter müssen an einer Schulung teilnehmen. Dort werden Sie auf ihre Tätigkeit vorbereitet. Die Beisitzer erhalten am Wahltag vor Beginn der Öffnung des Wahlraumes vom Vorsitzenden bzw. Stellvertreter eine Einweisung in ihre Aufgaben.

Wo können Wahlhelfer selbst wählen?
Prinzipiell im eigenen Wahlbezirk in der Pause. Falls Sie in einem anderen Wahlraum eingesetzt werden, können Sie nur dort wählen, wenn Sie einen zuvor beantragten Wahlschein vorlegen. Außerdem können Sie nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung die Briefwahl beantragen.

Wie kann ich mich vormerken lassen?
Füllen Sie bitte das Online-Eingabeformular für die Bereitschaftserklärung aus. Nach der Bestätigung der Angaben werden uns diese übermittelt. Wir bemühen uns, Ihren speziellen Einsatzwunsch zu berücksichtigen. Sie können auch die Bereitschaftserklärung in PDF-Version nutzen oder Ihre Personendaten (Name, Geburtsdatum, Anschrift, Einsatzwunsch, Telefon) formlos schriftlich an das Wahlamt geben. Eine telefonische Anmeldung ist ebenfalls möglich.

Quelle: deutschland-aktuell.info

 
Straße: Theaterstraße 15
PLZ: 01067
Ort: Dresden
Land: Deutschland
Montag, 27. März 2009 14:51 44
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